Was ist die Bitcoin Haltefrist?

Sind Bitcoin nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei?

Der Handel von Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ripple, Ethereum fällt unter private Veräußerungsgeschenke (PVG) gem. §23 Einkommenssteuergesetz (EStG), weil Kryptowährungen als immaterielle Wirtschaftsgüter eingeordnet werden. 

Wirtschaftsgüter, die innerhalb eines Jahres unter privaten Veräußerungsgeschäften gekauft und wieder verkauft werden, klassifiziert der Gesetzgeber als „Spekulationsobjekt“ gem. §23 EStG. 

Diese beschriebene Spekulationsfrist von einem Jahr stellt die sog. Haltefrist dar, die Versteuerung von Verkäufen von Bitcoin bestimmen. 

Private Veräußerungsgeschäfte sind damit nur steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt. 

Folglich ist der Handel von Kryptowährungen außerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung steuerfrei.

Was genau ist beim Handel mit Kryptowährungen zu versteuern?

Solltest du deine Kryptowährungen wie Bitcoin nun innerhalb der einjährigen Haltefrist veräußern, sind die Gewinne daraus steuerbar. 

Beachte jedoch, dass nur bestimmte Aspekte des Handels steuerbare Handlungen sind: 

    • Tauschen von Krypto in Fiat
    • Tausch von Krypto gegen andere Krypto
    • Zahlung von Waren oder Dienstleistungen in Kryptowährungen

Eine Liste mit nicht steuerbaren Aktionen innerhalb des Handels findest du hier.

Wie berechne ich die Haltedauer für meine Bitcoins und Kryptowährungen?

Jetzt wissen wir, wie wichtig die Haltedauer für der Versteuerung von Kryptowährungen ist. 

In Deutschland wird hauptsächlich das Verbruchsfolgeverfahren “First In, First Out” (FiFo) genutzt. 

Da man Bitcoin nicht physisch zählen kann, wird die Haltedauer jedes einzelnen Coins in deinem Besitz durch dieses Verfahren fiktiv angenommen. 

FiFo sagt, dass deine zuerst angeschafften Kryptowährungen auch wieder als erstes veräußert.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

  • Kauf #1: 15. August 2017 – 2 Bitcoins – pro Stück 250 EUR
  • Kauf #2: 21. Dezember 2017 – 2 Bitcoins – pro Stück 400 EUR
  • Verkauf: 26. November 2018 – 3 Bitcoins – pro Stück 900 EUR

Wir besitzen also insgesamt  4 BTC und verkaufen davon 3 BTC. 

Laut dem FiFo-Prinzip wird nun angenommen, dass die am längsten gehaltenen Bitcoins zuerst verkauft werden. 

In diesem Fall werden zunächst die 2 BTC vom Kauf #1 veräußert. 

Der ausstehende verkaufte Bitcoin wird dann vom Pool der Bitcoins aus dem Kauf #2 gezogen. 

Es bleibt zum Schluss 1 BTC des Kauf #2 mit „Kaufdatum – 21. Dezember 2017“ übrig.

Um die Haltedauer zu ermitteln, schauen wir uns an, wie lange die verkauften Bitcoins im Besitz waren, bevor sie veräußert wurden. 

Die zwei verkauften Bitcoins aus Kauf #1 waren länger als ein Jahr im Besitz (Kauf am 15. August 2017, Verkauf am 26. November 2018). 

Dementsprechend ist der Gewinn von 1300 Euro (2x900EUR – 2x250EUR) hier steuerfrei. 

Der dritte verkaufte Bitcoin Kauf #2 war zum Zeitpunkt des Verkaufs weniger als ein Jahr im Besitz (Kauf am 21. Dezember 2017, Verkauf am 26. November 2018). 

Deswegen muss der Gewinn von 500 Euro grundsätzlich versteuert werden. 

 

Man liest öfter, dass andere Verfahren wie LiFo, HiFo oder LoFo auch in Deutschland zur Berechnung der Haltedauer möglich sein. 

Wir empfehlen jedoch die FiFo-Methode zu nutzen, da die anderen Methoden in der Vergangenheit Schwierigkeiten hatten vom Finanzamt akzeptiert zu werden.

Bin ich verpflichtet die Haltedauer für das Finanzamt nachzuweisen?

Viele Krypto-Anleger wissen nicht, dass die angemessene Aufzeichnung der eigenen Aktivitäten nicht nur dem Finanzamt gefällt, sondern sogar eine gesetzliche Pflicht ist.

Denn Anleger unterliegen erhöhten Dokumentations- und Mitwirkungspflichten gem. §90 Abgabenordnung (AO).

Wer seine Dokumentation sauber und gewissenhaft macht, wird keine Probleme mit dem Finanzamt haben.

Fehlerhafte oder unvollständige Aufzeichnungen können zu nervenaufreibenden Diskussionen mit dem Finanzamt und dem persönlichen Steuerberater führen.

Gerade in Fällen von steuerfreien Verkäufen außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist möchte das Finanzamt gerne weitere Nachweise zur genauen Haltedauer der verkauften Kryptowährungen sehen. 

Bei unvollständigen Angaben kann sich das Finanzamt vorbehalten, die tatsächliche Steuerlast zu schätzen.

Bei anderen Verdachtsfällen kann das Finanzamt auch Trading-Daten bei Krypto-Börsen direkt abfragen und wenn nötig Strafverfahren einleiten.

Für eine vollständige Dokumentation deiner Daten brauchst du eine Liste mit 

  • allen deinen Depots (Adressen, Wallets, Börsen)
  • deinen Aktivitäten, inklusive Datum, Uhrzeit
  • Haltedauer der spezifischen Coin-Tranchen
  • Anzahl der veräußerten Kryptowährungen / Fiatwährungen
  • Anzahl der erworbenen Kryptowährungen / Fiatwährungen
  • und die jeweiligen Kurse zum Zeitpunkt der Transaktion angegeben in Euro. 

Normalerweise führt man solche Angaben separat in Excel Tabellen.

 

Welches Verfahren sollte ich nutzen?

Eine allgemeine FiFo-Pflicht für Kryptowährungen wie Bitcoin besteht im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte nicht.

FiFo ist als Verbrauchsfolgeverfahren nur für Fremdwährungen vorgeschrieben.

Da Bitcoin und andere Kryptowährungen diesen aber durchaus ähnlich sind, ist eine analoge Verwendung naheliegend. Damit können wir argumentieren, dass FiFo auch für Bitcoin gelten sollte.

Weil das Finanzamt Hamburg und die restliche Rechtsprechung derzeit das FiFo-Verfahren bevorzugen, bietet dir coin.ink vorerst nur die Möglichkeit das FiFo-Verfahren zu nutzen.

In unseren Augen ist es die derzeit sicherste Option.

Unseren bisherigen Erfahrungen nach wird das FiFo-Verfahren von Finanzämtern und Steuerberatern derzeit gegenüber anderen Bewertungsverfahren bevorzugt.

Solltest du dich jedoch für eine andere der anderen Methoden entscheiden, empfehlen wir dir die Notwendigkeit dessen mithilfe eines Anwalts bei deiner zuständigen Finanzverwaltung darzulegen.

Vorsicht: Bei Anwendung eines Verfahrens bist du auch für kommende Jahre an jenes gebunden.

Sich jedes Kalenderjahr für das steuerlich günstigste Verbrauchsfolgeverfahren umzuentscheiden, ist somit nicht möglich.

Neben der Fifo- und Lifo-Methode gibt es im deutschen Handels- und Steuerecht noch weitere Berechnungsmethoden.

Beispiele hierfür wäre die Durchschnittspreismethode, die HiFo-Methode (Highest in First Out), die LiFo-Methode (Lowest in First Out) etc.

Diese Methoden werden jedoch unserer Erfahrung nach von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert und sollten für Kryptowährungen nicht angewendet werden.

Wie berechne ich die Steuerlast aus meinem Gesamtgewinn?

Ist der Gesamtgewinn mit der bevorzugten Methode festgestellt, wird dieser nun nach dem persönlichen Steuersatz, inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, versteuert.

Dieser beträgt, je nach Höhe des Gesamtgewinns bei einem jährlichen Einkommen ab 9.408 Euro zwischen 14 – 42%.

Weitere Antworten zum Thema Kryptowährungen und Steuern findest du hier

Ich HODL – Was muss ich zur Bitcoin Haltedauer wissen?

Viele Anleger, die das erste mal in Kryptowährungen investieren, tun dies mit der Intention diese langfristig zu halten und damit die Haltefrist auszusitzen; sie HODLen. 

Die amüsante Entstehungsgeschichte dieses Begriffs kommt aus folgenden Forumpost: 

Ein Investor HODL et als Sparmethode für Steuern umgehen

Ein Interview mit Mr. HODLING, aka GameKyuubi, zur Entstehung des Begriffs könnt ihr hier im Video-Interview sehen.

Heute stellt HODLING eine simple Anlagestrategie mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen dar. 

Das langfristige Halten und Verkaufen der unangetasteten Coins will vom Kursgewinn der Kryptowährungen profitieren und formt das Gegenstück zum volatilen Daytrading.

Trotz der garantierten Steuerfreiheit beim Hodling muss die saubere Dokumentation der An- und Anschaffung jeder einzelnen Coins gewährt bleiben.

 

Haltefrist Tipp: Mit Depottrennung Kryptowährungen in mehreren Depots halten

Du hast die Möglichkeit dir die Haltefrist zunutze zu machen, indem du deine Kryptowährungen in kurzfristige Depots für die regelmäßige Nutzung und langfristige Depots zur Erreichung der Haltefrist trennst. 

Diese Aufteilung kann große steuerliche Ersparnisse zur Folge haben, weil man damit gezielt die Steuerfreiheit von Coins erreichen kann.

 

Achtung: Transfers sind keine steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäfte

Ein Transfer ist die Verschiebung von Coins von einem deiner Depots (Wallet, Adresse oder Börse) in ein anderes Depot in deinem Besitz. 

Wichtig ist dabei, dass die Besitzverhältnisse nicht wechseln.

Da ein Transfer steuerlich keine Veräußerung darstellt, werden die Anschaffungsdaten des Coins fortgeführt und die Haltedauer bleibt unberührt. 

Deswegen ist es vor allem bei Transfers wichtig, die Einhaltung der Spekulationsfrist nachvollziehbar nachzuweisen. 

In Fällen von Steuerfreiheit durch den Verkauf außerhalb der einjährigen Haltefrist können trotzdem Belege vom Finanzamt angefordert werden. 

 

Krypto Lending und Steuern: Früchte ziehen führt zu einer Haltefrist von 10 Jahren

Wenn du deine Kryptowährungen verleihst und dadurch Zinsen erhältst oder in einer anderen Form Früchte daraus trägst, verlängert sich die Haltefrist dieser Kryptowährung auf zehn Jahre!

§23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sagt: 

„Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1 [im Sinne der privaten Veräußerungsgeschäfte], aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.“

Die Erträge aus Fruchtziehung werden anders versteuert. 

Beispielsweise werden Zinseinnahmen als Kapitalerträge besteuert. 

Der Freibetrag für Kapitalerträge liegt bei insgesamt 800 Euro und wird in der Steuererklärung in der Anlage KAP erklärt.

 

Vorsicht: Für gewerbliche Krypto Anleger existieren keine Haltefristen

Für gewerbliche Crypto Trader gelten die aufgeführten Steuerfreiheiten nicht, weil für sie keine Haltefristen gelten. 

Sollten Privatanleger in den gewerblichen Handel von Kryptowährungen rutschen, zählen für sie diese Haltefristen auch nicht mehr. 

Wann gewerbliches Handeln vorliegt, sollte im Einzelfall durch einen Steuerberater geprüft werden. 

Klare Grenzwerte bezüglich der Anzahl von Transaktionen oder ähnlichen Kriterien existieren noch nicht. 

Es steht aber fest, dass die Kriterien bis jetzt recht hoch angesetzt sind und ein Großteil der privaten Anleger nicht ohne Weiteres gewerblich behandelt werden.

 

coin.ink: Krypto Steuererklärung voll automatisiert

coin.ink ist ein Krypto Steuer Tool, der dir deine Krypto Dokumentation voll automatisiert abnimmt. 

Alle deine Trades werden synchronisiert und mit den notwendigen Marktdaten verknüpft. 

Somit stellst du sicher, dass deine Dokumentation komplett und rechtssicher ist. 

coin.ink gibt dir einen übersichtlichen Steuerbericht aus, ohne eigenes steuerliches Vorwissen zu benötigen. 

Dieser ist perfekt für den Steuerberater oder das Finanzamt, um deine Aktivitäten nachvollziehen zu können. 

 

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