Bitcoin und Steuern

Was ist beim Versteuern von Kryptowährungen zu beachten?

  • Aktualisiert: 22. Februar 2021
 
In diesem Artikel findest du die aktuellen Regelungen und Best Practice im steuerlichen Umgang mit Kryptowährungen. 
 
Unter anderem findest du die Antwort darauf, welche Steuer du beim Anlegen und Handeln von Kryptowährungen zu beachten hast und wie diese in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
 
Hinweis: Dieser Artikel richtet sich an private Anleger von Kryptowährungen, die mit Bitcoin, Ethereum und Co. handeln. 

Muss ich den Handel von Bitcoin in der Steuererklärung angeben?​ (Infografik)

Kryptowährungen wie Bitcoin in der Steuererklärung

Muss ich Steuern auf den Kauf und Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen zahlen?

Die kurze Antwort: Es kommt darauf an!

Grundsätzlich gilt die Freigrenze von 600 Euro. Ab einem realisierten Gewinn von 600 Euro und aufwärt pro Jahr muss dieser selbständig in der Steuererklärung angegeben werden. 

Der Kauf und Verkauf von Bitcoin wird als privater Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG klassifiziert, weil Kryptowährungen in Deutschland keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind. 

Erträge aus dem Handel von Bitcoin sind mit Erträgen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften, wie dem privaten Autoverkauf oder Ebay-Verkäufen, zusammenzufassen, wenn es darum geht festzustellen, ob die Freigrenze erreicht wurde.

Welcher Steuersatz ist auf Gewinne aus Bitcoin und Co. zu zahlen?

Fälschlicherweise wird die Abgeltungssteuer immer wieder mit dem Handel von Kryptowährungen zusammen gebracht.

Die Abgeltungssteuer gilt jedoch für Verkäufe von Anlagen, z.B. Aktien und beträgt pauschal 25%.

Private Veräußerungsgeschäfte, wie der Verkauf von Bitcoin, unterliegen stattdessen dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Dieser Einkommensteuersatz hängt vom Einkommen ab und liegt zwischen 0% – 45%.

Der Grundfreibetrag liegt für 2020 bei 9.408 Euro. Wer weniger verdient, hat einen Steuersatz von 0% auf den Verkauf von Bitcoin.

Bei einem jährlichen Einkommen von 9.408 Euro bis zu 56.600 Euro steigt der Steuersatz bei Privaten Veräußerungsgeschäften schrittweise bis 42%.

Achte darauf, dass sich die genauen Zahlen jedes Jahr ändern; dies sollte stets selbst recherchiert werden.

Der Ertrag aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen wird also mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, abhängig von deinem jährlichen Einkommen.

Glücklicherweise können Verkäufe aus Bitcoin unter Umständen komplett steuerfrei sein. 

Es kommt dabei auf zwei Faktoren an:

  • die Zeitspanne, in der du deine Bitcoins gehalten hast, bevor du diese wieder verkaufst bzw. handelst (sogenannte Spekulationsfrist)
  • die Höhe des Gewinns aus dem Verkauf aller deiner Kryptowährungen innerhalb eines Steuerjahres (Freigrenze)

Ist der Verkauf von Bitcoin und Kryptowährungen nach einem Jahr steuerfrei?

Gewinne und Verluste aus Verkäufen von Bitcoin sind zu 100% steuerfrei, wenn die verkauften Kryptowährung zuvor länger als ein Jahr in deinem Besitz waren.

Gemäß § 23 EStG sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur steuerpflichtig und in der Steuererklärung anzugeben, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des Wirtschaftsguts nicht länger als ein Jahr ist. 

Wie man diese Haltedauer richtig berechnet und welche Verbrauchsfolgeverfahren hierfür notwendig sind, erfährst du in unserem Artikel zur Haltefrist von Kryptowährungen.

Muss ich Kryptowährungen in meiner Steuererklärung angeben?

 

Schlussfolgernd aus dem letzten Punkt, bis du verpflichtet deine Kryptowährungen in der Steuererklärung anzugeben, wenn du z.B. Bitcoin kaufst und innerhalb eines Jahres wieder verkaufst.  

Falls deine Verkäufe steuerfrei sind, raten wir dir dennoch all deine Erträge und Transaktionen jedes Jahr in der Steuererklärung anzugeben. 

Erstens geben dir bestandskräftige Steuerbescheide durch das Finanzamt mehr Rechtssicherheit. 

Denn derzeit sind noch nicht alle Regelungen zu Bitcoin und Steuern klar festgesetzt und könnten sich in Zukunft ändern. 

Trotzdem darf man dich nie für Angaben in bereits eingeschickten Steuererklärungen schuldig machen. Du bist also sicher vor Gesetzesänderungen. 

Zweitens sind Finanzämter noch dankbar für jede freiwillige Angabe von Gewinnen aus Kryptowährungen und sehr kulant gegenüber Einzelfällen und Erklärungen. 

Das kommt dir zugute, wenn du wegen unvollständigen Daten oder Unwissen in der Vergangenheit in die „versehentliche“ Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung gerutscht bist.

Welcher Freigrenze unterliegen Einkünfte aus Bitcoin und Kryptowährungen?

Verkaufst du deine Kryptowährungen innerhalb der 12-monatigen Haltefrist nach Kauf, sind Gewinne ab der Freigrenze von 600 Euro pro Jahr steuerpflichtig. 

Freigrenze bedeutet dass nicht nur die Gewinne ab 600 Euro versteuert werden, sondern dass der komplette Gewinn bei Überschreitung von 599,99 Euro (nachträglich) versteuert wird.

Achtung: Die 600-Euro-Freigrenze gilt nicht allein für Bitcoin, sondern gemeinsam für alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 EStG. 

Hast du beispielsweise ein Gemälde gekauft und innerhalb eines Jahres für 700 Euro Gewinn wieder verkauft, so ist die 600 Euro Freigrenze für dasselbe Jahr auch für den Verkauf vob Bitcoin bereits überschritten. 

Jeder gewonnene Euro aus verkauften Bitcoins würde für dieses Jahr versteuert werden. Welche Verkäufe als private Veräußerungsgeschäfte gelten, kannst du hier nachlesen.

Wie werden die Gewinne bzw. Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen berechnet?

Gewinne bzw. Verluste ergeben sich aus dem Wertzuwachs bzw. Wertverlust der verkauften Kryptowährungen zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung und dem Zeitpunkt der Veräußerung. 

Diese Erträge sind nur steuerbar, sofern diese innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert wurden. 

Dein Ertrag errechnet sich dabei wie folgt:

Ertrag = Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Werbungskosten

Welche Transaktionen mit Bitcoins sind steuerlich relevant?

Wir wissen nun, dass nur Transaktionen steuerlich relevant sind, die ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG auslösen. Dabei ist nicht jede Transaktion ein Auslöser.

Das korrekte Identifizieren von steuerpflichtigen Transaktionen ist wichtig für die Berechnung der zu versteuernden Einkünfte.

Wenn du hier Fehler machst, könnte dies eine Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung darstellen.

Transaktionen, die kein privates Veräußerungsgeschäft darstellen:

  • Einzahlung von Fiatwährungen (Euro, US-Dollar, etc.) in eine Kryptobörse
  • Kauf von Kryptowährungen mit Fiatwährungen auf einer Börse
  • Transfer bzw. Verschieben von Fiatwährungen von einer Börse auf dein eigenes Bankkonto
  • Transfer bzw. Verschieben von Kryptowährungen von einem deiner Depots (z.B. Börse) in ein anderes deiner Depots (z. B. Wallet)
  • Alle Transaktionen 1 Jahr nach Eingang der Kryptowährung

Transaktionen, die ein privates Veräußerungsgeschäft darstellen und damit steuerpflichtig sind, sofern diese innerhalb der Spekulationsfrist getätigt worden sind:

  • Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiatwährungen
  • Zahlung mit Kryptowährungen für Waren oder Dienstleistungen

  • Tausch von Kryptowährungen in eine andere Kryptowährung
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Hinweis: Dieser Fall ist eines der größten Irrtümer im Bereich der Versteuerung von Kryptowährungen. 

Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung ist definitiv steuerpflichtig, auch wenn dabei keine “realen“ Gewinne in Fiatwährungen erzielt werden.

Wie berechne ich die Haltedauer für meine Bitcoins und Kryptowährungen?

Um die Haltedauer richtig festzustellen, musst du wissen, wann du welche Coins gekauft und verkauft hast. Dies wird schwieriger, je häufiger du Kryptowährungen kaufst und verkaufst.

Die meisten deutschen Finanzverwaltungen nutzen zur Ermittlung der Haltedauer deiner Kryptowährungen das “First in, First out”-Verfahren (FiFo). Dieses Verfahren nimmt an, dass alle Kryptowährungen innerhalb eines Depots in derselben Reihenfolge verkauft werden, wie sie ursprünglich angeschafft wurden.

Zur Veranschaulichung hier ein Beispiel:

  • Kauf #1: 15. August 2017 – 2 Bitcoins – pro Stück 250 EUR
  • Kauf #2: 21. Dezember 2017 – 2 Bitcoins – pro Stück 400 EUR
  • Verkauf: 26. November 2018 – 3 Bitcoins – pro Stück 900 EUR

Wir besitzen also insgesamt 4 BTC und verkaufen davon 3 BTC. 

Laut dem FiFo-Prinzip wird nun angenommen, dass die frühesten gekauften Bitcoin auch zuerst verkauft werden, in diesem Fall werden zunächst die 2 BTC vom Kauf #1 veräußert. 

Der ausstehende verkaufte Bitcoin wird dann vom Pool der Bitcoin aus dem Kauf #2 gezogen. 

Es bleibt zum Schluss 1 BTC des Kauf #2 mit „Kaufdatum – 21. Dezember 2017 für 400 Euro pro Stück“ übrig.

Um die Haltedauer zu ermitteln, schauen wir uns an, wie lange die verkauften Bitcoins im Besitz waren, bevor sie veräußert wurden. 

Die zwei verkauften Bitcoins aus Kauf #1 waren länger als ein Jahr im Besitz (Kauf am 15. August 2017, Verkauf am 26. November 2018). 

Dementsprechend ist der Gewinn von 1300 Euro (2x 900EUR – 2x 250EUR) steuerfrei.

Der dritte verkaufte Bitcoin aus Kauf #2 war zum Zeitpunkt des Verkaufs weniger als ein Jahr im Besitz (Kauf am 21. Dezember 2017, Verkauf am 26. November 2018). 

Deswegen muss der Gewinn von 500 Euro prinzipiell versteuert werden. 

Ob diese 500 Euro wirklich versteuert werden, hängt davon ab, ob die Freigrenze von 600 Euro in diesem Jahr schon überschritten wurde.

Mehr zu Thema Haltedauer und Haltefrist mit Tipps wie man diese für sich nutzen kann und Fallen, die man zu beachten hat, findest du in diesem Artikel.

Wie spare ich Steuern bei Bitcoin und Kryptowährungen?

Verluste geltend machen beim Handel mit Bitcoin und Kryptowährungen

Wie du nun weißt, sind Gewinne beim Verkauf von Bitcoins nach der einjährigen Haltefrist komplett steuerfrei. 

Dies gilt jedoch auch für Verluste. 

Das heißt, dass Bitcoins, die an Wert verlieren und erst nach einem Jahr verkauft werden, nicht steuerlich als Verluste in der Steuererklärung angegeben werden können. 

Du kannst also durch gezieltes Verkaufen deiner Kryptowährungen deine Verluste realisieren und so gegen deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr verrechnen. 

Damit sinkt der Gesamtgewinn und dementsprechend die zu zahlende Steuer. 

Wenn du so die Freigrenze von 600 Euro unterschreitest, wären deine Gewinne komplett steuerfrei.

Sollte das Jahresergebnis einen Verlust darstellen, kannst du diese Verluste auch bis zu einem Jahr zurücktragen oder uneingeschränkt in die Zukunft vortragen, um diese mit zukünftigen Gewinnen verrechnen zu können. 

Mit diesem Wissen kannst du gezielt Verluste realisieren, um so deine aktuelle und zukünftige Steuerlast zu mindern.

Faustregel: Grundsätzlich solltest du Verluste innerhalb der Haltefrist und Gewinne außerhalb der Haltefrist realisieren.

Wenn du mehr über das Thema Verluste realisieren erfahren willst, lies den Artikel über Steuern sparen: Verluste aus Kryptowährungen in der Steuererklärung.

 

Depots nach Short & Long trennen

Du kannst dir auch die Haltefrist zunutze machen, indem du deine Bitcoin in kurzfristige Depots (für die regelmäßige Nutzung) und langfristige Depots (zur Erreichung der Haltefrist) trennst. 

Dabei ist jede Kryptowährung in einem Depot (Adresse, Wallet, Börse, etc.) jeweils als ein eigenständiges Depot zu sehen, auf welche unabhängig voneinander die FiFo-Methode angewandt werden kann. 

Diese Aufteilung kann große steuerliche Ersparnisse zur Folge haben.

 

Wo werden Bitcoin und Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?

Den Gewinn bzw. Verlust aus dem Handel von Bitcoin und anderen Kryptowährungen gibst du in der Zeile 48 Anlage SO (Sonstige Einkünfte) an. 

Solltest du Verluste realisiert haben, kannst du mit der Zeile 51 SO diesen strategisch nutzen, um hiermit durch einen Antrag auf Beschränkung deine Steuerlast als Verlustvortrag oder Verlustrücktrag zu mindern.

Anlage SO Verluste eintragen in der Steuererklärung 

Hinweis: Das Krypto-Steuertool coin.ink liefert dir alle Nachweise für das Finanzamt in Form eines leicht verständlichen Steuerreports mitsamt den benötigten Zeilen der Steuererklärung, in die du deine berechneten Gewinne und Verluste eintragen musst.

Rechtlicher Hintergrund und gesetzliche Pflichten

Einkommensteuerpflicht (§ 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)

Wenn du Gewinne realisiert hast, musst du diese unter Umständen in deiner Steuererklärung angeben. 

Auch Verluste in der Steuererklärung geltend zu machen ist sinnvoll, um Steuern zu sparen.

 

Dokumentationspflicht (§ 90 Abs. 2 Sätze 2, 4 AO)

Durch die Einordnung von Transaktionen mit Kryptowährungen als Auslandssachverhalte unterliegen Privatpersonen erhöhten Dokumentations- und Mitwirkungspflichten nach § 90 Abgabenordnung. 

Diese beinhalten auch die Beweisvorsorgepflicht.

 

Mitwirkungspflicht (§ 90 AO)

Die Finanzverwaltungen gehen prinzipiell von umfassenden Mitwirkungspflichten aus. 

Das heißt, dass die Dokumentation vom Steuerzahler bewältigt werden muss, aber auch die Steuern selbstständig ermittelt und in der Steuererklärung erklärt werden müssen.

 

Aufbewahrungspflicht (§ 147a Satz 6 AO analog)

Privatpersonen die mit Kryptowährungen handeln oder anderweitig Transaktionen damit tätigen, müssen ihre Nachweise bis zu 6 Jahre aufbewahren. 

Somit kommen sie ihrer Belegvorhaltepflicht nach und können im Falle von Prüfungen Nachweise erbringen.

 

Hinweis: Weitere Informationen zum Thema gesetzliche Pflichten und dessen rechtlichen Hintergrund findest du hier. 

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Verluste aus Bitcoin und Kryptowährungen in der Steuererklärung nutzen

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FiFo oder LiFo bei Bitcoin? Was dem Finanzamt wichtig ist

Zur Vereinfachung der Gewinnermittlung werden Verbrauchsfolgeverfahren genutzt, wie FiFo oder LiFo. Grundsätzlich gilt, dass diese Verfahren für jedes einzelne Depot anzuwenden sind. Analog zu anderen Finanzprodukten im deutschen Steuerrecht, werden Kryptowährungen wie Bitcoin in verschiedenen Depots (Wallets, Exchanges, Adressen etc.) als getrennt voneinander betrachtet, da bei einem Verkauf keine Vermischung der einzelnen Bestände an Kryptowährungen erfolgen kann.

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