Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Gesetzliche Pflichten für Besitzer von Kryptowährungen

Wer Kryptowährungen besitzt oder damit handelt, der unterliegt erhöhten Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Eine Übersicht der gesetzlichen Pflichten findest du hier.

Pflichten kennen und verstehen

Gesetzliche Pflichten beim Handel von Kryptowährungen

Einkommensteuerpflicht (§ 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)

Wenn du Gewinne realisiert hast, musst du diese unter Umständen in deiner Steuererklärung angeben. Auch Verluste in der Steuererklärung geltend zu machen ist sinnvoll, um Steuern zu sparen.

Dokumentationspflicht (§ 90 Abs. 2 Sätze 2, 4 AO)

Durch die Einordnung von Transaktionen mit Kryptowährungen als Auslandssachverhalte unterliegen Privatpersonen erhöhten Dokumentations- und Mitwirkungspflichten nach § 90 Abgabenordnung. Diese beinhalten auch die Beweisvorsorgepflicht.

Mitwirkungspflicht (§ 90 AO)

Die Finanzverwaltungen gehen prinzipiell von umfassenden Mitwirkungspflichten aus. Das heißt, dass die Dokumentation vom Steuerzahler bewältigt werden muss, aber auch die Steuern selbstständig ermittelt und in der Steuererklärung erklärt werden müssen.

Aufbewahrungspflicht (§ 147a Satz 6 AO analog)

Privatpersonen die mit Kryptowährungen handeln oder anderweitig Transaktionen damit tätigen, müssen ihre Nachweise bis zu 6 Jahre aufbewahren. Somit kommen sie ihrer Belegvorhaltepflicht nach und können im Falle von Prüfungen Nachweise erbringen.

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