(Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Finanzen: “Steuern – Informationen für Steuerzahler – FAQ Steuern – FAQ Kryptowährungen”, unter: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.697552.php, abgerufen: 14.11.2019)
Die Ermittlung des Gewinn/Verlustes aus privaten Veräußerungsgeschäften ist eine durchaus komplexe Angelegenheit. Hierbei ist auf viele Besonderheiten zu achten wie Anschaffungskosten, Veräußerungspreise, gemeine Marktwerte wie auch Verbrauchsfolgeverfahren. Insbesondere die Verrechnung der Gewinne/Verluste mit Transaktionsgebühren und die Bestimmung der gemeinen Marktwerte nach § 9 Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert des Bewertungsgesetz (BewG) ist ohne einen externen Anbieter nicht einfach zu lösen.