Berichtet in

Auf der Spur nach den Steuerneinnahmen

Bye Bye Bankgeheimnis

Weltweit nutzen Finanzbehörden ihre Rechte und fordern Einblick in persönliche Daten der Nutzer von Kryptobörsen. Da diese Börsen in der Regel rechtlich als Finanzinstitute agieren, sind sie zur Kooperation und Datenübermittlung verpflichtet. Weitere Gesetze, die die Rechte der Behörden bestärken, werden derzeit erlassen.

Krakens Transparenz-Report zeigt das Ausmaß der Behörden

Alleine im Jahr 2018 hat sich die Anzahl der behördlichen Anfragen bei Kraken verdreifacht. Über 34 Anfragen stammten aus Deutschland. Kraken ist dabei nur eine von über 400 Kryptobörsen und zeigt damit nur die Spitze des Eisbergs.

Keine Daten sind sicher

Im Fall einer Anfrage können potenziell alle Daten der Kryptobörse ausgehändigt werden; darunter personenbezogene Daten sowie alle Trading-Aktivitäten.  Niemand ist sicher vor der Strafverfolgung. Depots außerhalb von Krypto-Börsen können über die bereitgestellten Daten ermittelt und nachverfolgt werden. In den USA erhalten Privatpersonen bereits Briefe mit einer (über-) geschätzten Steuerlast, die sie aus dem Handel nachzahlen müssen.

Kraken hat dazu Stellung genommen und bestätigt , dass Behörden alle Daten übermittelt bekommen, auch wenn diese für den spezifischen Fall nicht benötigt werden.

Gesetzliche Pflichten in Deutschland

Wer seinen Pflichten nicht nachkommt droht eine Strafe wegen Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung. Die aktive Mitwirkung ist nämlich gesetzlich festgelegt.

Einkommensteuerpflicht (§ 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)

Wenn du Gewinne realisiert hast, musst du diese unter Umständen in deiner Steuererklärung angeben. Es ist auch ratsam Verluste in der Steuererklärung geltend zu machen, um Steuern zu sparen.

Dokumentationspflicht (§ 90 Abs. 2 Sätze 2, 4 AO)

Als Trader und Privatperson unterliegst du erhöhten Dokumentations- und Mitwirkungspflichten, weil Transaktionen mit Kryptowährungen als Auslandssachverhalte eingeordnet werden. 

Mitwirkungspflicht (§ 90 AO)

Die Finanzverwaltungen fordern umfassende Mitwirkungspflichten ein. Die Dokumentation muss von dir als Steuerzahler bewältigt werden. Du musst auch die Steuern selbstständig ermitteln und in der Steuererklärung erklären.

Aufbewahrungspflicht (§ 147a Satz 6 AO analog)

Als Privatperson und Besitzer von Kryptowährungen musst du Nachweise zu deinen Tätigkeiten bis zu 6 Jahre aufbewahren. Nur so wird die Belegvorhaltepflicht gewahrt und kann im Falle einer Prüfung als Nachweise dienen.

Beispiele aus anderen Ländern

Strafverfolgung in anderen Ländern

USA

In den USA ist die Strafverfolgung von Steuersündern weiter fortgeschritten. Zehntausende Trader haben bereits Briefe nach Hause bekommen und werden nun geprüft. Eine extra Passage für die Angabe von Kryptowährungen wurde nun in der Steuererklärung hinzugefügt. Die neuen technischen Möglichkeiten ermöglichen dem dortigen Finanzamt alle Kryptowährungsnutzer zu identifizieren und zu prüfen.

Großbritannien

In Großbritannien werden auch Daten von Kryptobörsen abgefragt. Diese werden genutzt, um Steuersünder zu identifizieren und zu verfolgen. Bald wird Großbritannien mit den technischen Möglichkeiten der USA zur Fahndung von Steuersündern mithalten können.

Dänemark

Dänemark hat auch bereits Briefe an verdächtigte Steuersünder verschickt. In diesem Fall sind über 20.000 Privatpersonen betroffen. Eine nachträgliche Erklärung der kryptowährungs-bezogenen Steuern ist dann nur durch eine Selbstanzeige oder Nacherklärung möglich.

Schluss mit den Fragen

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